| (*)Ziel dieser Lehrveranstaltung ist es, die Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen der Studierenden im Bereich Unternehmens- und Arbeitsrecht zu erweitern.
 Die Studierenden …
 
… können arbeitsrechtliche Sachverhalte in der Praxis auf mögliche rechtliche Risiken prüfen. 
 
… lernen die wesentlichen individualarbeitsrechtlichen Aspekte der Begründung von Dienstverhältnissen und der Gestaltung von Arbeitsverträgen kennen und sind in der Lage, einzelne Klauseln informiert zu verhandeln. 
 
… lernen die verschiedenen Möglichkeiten der Beendigung von Dienstverhältnissen und die darauf anwendbaren Kündigungsschutzbestimmungen kennen und sind in der Lage, Beendigungsgespräche mit Mitarbeitern wertschätzend und lösungsorientiert zu führen. 
 
… erhalten einen Einblick in das kollektive Arbeitsrecht und die Rolle des Betriebsrats eines Unternehmens und werden dahingehend sensibilisiert, im  Rahmen welcher Managemententscheidungen Arbeitnehmervertreter in den Entscheidungsfindungsprozess einzubinden sind. 
 
… kennen die Wechselwirkungen von neuen Technologien, Datenschutz, Compliance und Arbeitsrecht und können die jeweiligen Herausforderungen aus diesen Materien bei der Implementierung von HR-Maßnahmen im Betrieb beurteilen. 
 
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