(*)Die Studierenden kennen die Grundlagen, bekommen einen Überblick und lernen den Umgang mit dem Thema.
Die Studierenden ...
… können zivilrechtliche Problemstellungen erkennen und einordnen.
… erwerben die grundlegende Fähigkeit zur selbstständigen Erarbeitung wirtschaftsprivatrechtlicher Lösung verschiedenster Lebenssachverhalte.
… kennen die rechtlichen Grundlagen für das Zustandekommen und die Beendigung von Verträgen.
… wissen, unter welchen Voraussetzungen Mitarbeiter*innen wirksam für das Unternehmen handeln können und deren Verhalten dem Unternehmen zugerechnet wird.
… verstehen die Grundzüge des Schadenersatzrechts und können damit zur Reduktion von Haftungsrisiken beitragen.
… überblicken, wie zivilrechtliche Ansprüche im Streitfall durchgesetzt werden können.
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