(*)Die Studierenden kennen die Grundlagen, bekommen einen Überblick und lernen den Umgang mit dem Thema.
Die Studierenden ...
… kennen die Grundstrukturen des österreichischen Arbeitsrechts und können arbeitsrechtliche Sachverhalte in der Praxis auf mögliche rechtliche Risiken prüfen.
… verfügen über Grundkenntnisse der individualarbeitsrechtlichen Aspekte der Begründung von Dienstverhältnissen und der Gestaltung von Arbeitsverträgen und sind in der Lage, einzelne Klauseln informiert zu verhandeln.
… kennen die verschiedenen Möglichkeiten der Beendigung von Dienstverhältnissen und die darauf anwendbaren Kündigungsschutzbestimmungen und sind in der Lage, Beendigungsgespräche mit Mitarbeitern wertschätzend und lösungsorientiert zu führen.
… wissen um die Rolle des Betriebsrats eines Unternehmens und sind dahingehend sensibilisiert, im Rahmen welcher Managemententscheidungen Arbeitnehmer*innenvertreter in den Entscheidungsfindungsprozess einzubinden sind.
… kennen die Wechselwirkungen von neuen Technologien, Datenschutz, Compliance und Arbeitsrecht und können die jeweiligen Herausforderungen aus diesen Materien bei der Implementierung von HR-Maßnahmen im Betrieb beurteilen.
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