(*)Die Studierenden kennen die Grundlagen, bekommen einen Überblick und lernen den Umgang mit dem Thema.
Die Studierenden ...
… erwerben die grundlegende Fähigkeit zur selbstständigen Erarbeitung wirtschaftsprivat-rechtlicher Lösung verschiedenster Lebenssachverhalte.
… wissen, unter welchen Voraussetzungen Mitarbeiter*innen wirksam für das Unternehmen handeln können und deren Verhalten dem Unternehmen zugerechnet wird.
… überblicken, wie zivilrechtliche Ansprüche im Streitfall durchgesetzt werden können.
… haben ein Problembewusstsein für den eigenen Handlungsspielraum und die persönlichen Risiken des täglichen Handelns und Entscheidens auf Ebene der Geschäftsleitung und des Überwachungsorgans.
… verfügen über einen Lösungskompass für die alltäglichen gesellschaftsinternen Herausforderungen der Unternehmensleitung.
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