Die Studierenden kennen die Grundzüge des Europäischen Binnenmarkt- und Verbraucherschutzrechts. Durch eigenständige Auseinandersetzung und Diskussion von tatsächlich in der Praxis aufgetretenen Fällen sind sie in der Lage, neue Sachverhalte einzuordnen und aus unterschiedlichen Sichtweisen zu argumentieren.
Lehrinhalte
EU-Binnenmarktrecht (Grundfreiheiten; Harmonisierung) und EU-Verbraucherschutzrecht (Primär- und Sekundärrecht).
Untergeordnete Studienfächer, Module und Lehrveranstaltungen