Detailinformationen |
Quellcurriculum |
Bachelorstudium Wirtschaftsrecht 2023W 2024W |
Ziele |
Die Studierenden verfügen über Kenntnis und Verständnis der Lehrinhalte in ihren elementaren Strukturen und Zusammenhängen sowie die Fähigkeit zur Anwendung der Lehrinhalte auf konkrete praktische Fälle, jeweils unter Einschluss der Bezüge zum Allgemeinen Schuldrecht und zum Sachenrecht.
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Lehrinhalte |
Schadenersatzrecht einschließlich der für das Verständnis nötigen Bezüge zum Allgemeinen Schuldrecht und zum Sachenrecht.
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Beurteilungskriterien |
Teilnahme an allen oder an der um eins verminderten Anzahl an angebotenen Tests und mindestens die Hälfte der Fragen der für die Gesamtbeurteilung maßgebenden Tests richtig beantwortet = „mit Erfolg teilgenommen“ weniger als die Hälfte der Fragen richtig beantwortet = „ohne Erfolg teilgenommen“ Studierende, die auf dieser Grundlage mit „ohne Erfolg teilgenommen“ beurteilt wurden, haben das Recht, die Lehrveranstaltungsprüfung in dem auf die Lehrveranstaltung folgenden Semester bis zu zweimal zu wiederholen. Jede Wiederholung erfolgt in Form eines automatisierten Computer-Tests über den gesamten Stoff der Lehrveranstaltung. Für die Beurteilung „mit Erfolg teilgenommen“ muss mindestens die Hälfte der Fragen richtig beantwortet werden.
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Lehrmethoden |
Vortrag mit interaktiven Elementen.
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Abhaltungssprache |
Deutsch |
Literatur |
Die jeweils aktuelle Studienliteratur wird zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben.
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Lehrinhalte wechselnd? |
Nein |
Äquivalenzen |
500PRR2SGSV13: Schuldrecht/Gesetzliche Schuldverhältnisse, Teil Schadenersatzrecht 1 ECTS/2 SSt
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Frühere Varianten |
Decken ebenfalls die Anforderungen des Curriculums ab (von - bis) 500PRR2SGSK15: KS Schuldrecht/Gesetzliche Schuldverhältnisse, Teil Schadenersatzrecht (2015W-2024S)
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