Die Studierenden vefügen über Kenntnisse des Epidemie-, Tuberkulose-, Geschlechtskrankheiten-, AIDS- und Zoonosengesetzes und den damit verknüpften Bestimmungen im Tierseuchen- und Lebensmittelrecht.
Lehrinhalte
Abgrenzung Sanitätswesen – Sanitätspolizeirecht
Öffentlicher Sanitätsdienst
ReichssanitätsG 1870
Zweck der Einrichtung des öffentlichen Gesundheitswesens