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[ 138BEGEAEBV24 ] VL Ärztliche Berufsethik

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Workload Ausbildungslevel Studienfachbereich VerantwortlicheR Semesterstunden Anbietende Uni
2 ECTS W_AOM1 - Weiterbildung AOM 1. Jahr Rechtswissenschaften Jürgen Wallner 4 SSt Johannes Kepler Universität Linz
Detailinformationen
Anmeldevoraussetzungen Absolvierung der Studienfächer „Grundlagen der Ethik“ und „Grundlagen der Medizinethik und Philosophie der Medizin“
Quellcurriculum Außerordentliches Masterstudium Medizin- und Bioethik 2024W
Ziele Die Studierenden

  • kennen die historische Entwicklung, der ärztlichen Berufsethik,
  • wissen um inhaltliche, methodische und strukturelle Anforderungen einer zeitgemäßen ärztlichen Berufsethik,
  • haben einen Einblick in die kritische Auseinandersetzung mit dem ärztlichen Ethos.
Lehrinhalte
  1. Das klassische ärztliche Ethos
  2. Der ethische Diskurs um das ärztliche Ethos in der Gegenwart
  3. Profession als ethisches Konzept
Beurteilungskriterien Die Zielerreichung der Lehrveranstaltung wird im Zuge der selbstständigen Fachprüfung überprüft.
Lehrmethoden Die Studierenden erhalten ein Studiendossier, welches zentrale Texte zur Vermittlung der Lehrinhalte, Fälle zur praxisorientierten Auseinandersetzung mit den Inhalten und Quellenhinweise für die persönliche (optionale) Vertiefung enthält. Das Studiendossier enthält weiters Aufgaben zur Wissensüberprüfung, persönlichen Reflexion und praktischen Anwendung. Die Studierenden erarbeiten sich mit Hilfe des Studiendossiers die Lehrinhalte und bereiten sich damit einerseits auf den Präsenzkurs des Studienfachs und andererseits auf die damit verbundene Fachprüfung vor.
Abhaltungssprache Deutsch
Literatur Pflichtlektüre: Studiendossier zur Lehrveranstaltung. Optionale Literatur: Veatch RM. Patient, Heal Thyself: How the New Medicine Puts the Patient in Charge. Oxford: Oxford University Press, 2009.
Lehrinhalte wechselnd? Nein
Sonstige Informationen Die Lehrveranstaltung wird über die E-Learning-Plattform Moodle abgehalten.
Präsenzlehrveranstaltung
Teilungsziffer -
Zuteilungsverfahren Direktzuteilung