Sonstige Informationen |
Das Thema der Masterarbeit muss einem Kernfach (Information Engineering, Software Engineering, Data & Knowledge Engineering, Communications Engineering) oder einem Spezialisierungsfach (Information Engineering & Management, Service Engineering, Business Intelligence, Business Engineering & Management) der Wirtschaftsinformatik zugeordnet werden können, das im Mindestausmaß von 12 ECTS absolviert wurde (wobei auch Lehrveranstaltungen der Spezialkompetenz, die bereits im Bachelorstudium absolviert wurden, mitgerechnet werden). Wird ein Studienabschluss mit einem Studienschwerpunkt angestrebt, muss die Masterarbeit auch einen Bezug zum Studienschwerpunkt aufweisen.
Mit der Bearbeitung der Masterarbeit kann begonnen werden, wenn jene Fächer des Studiums absolviert sind, die thematisch für die Masterarbeit relevant sind. Was relevant ist, entscheidet die Betreuerin bzw. der Betreuer.
Die Masterarbeit ist als schriftliche Hausarbeit anzufertigen. Das Thema ist so zu wählen, dass der Arbeitsumfang der Masterarbeit 26 ECTS umfasst. Die gemeinsame Bearbeitung eines Themas durch mehrere Studierende ist zulässig, wenn es möglich ist, die erbrachte Leistung einzeln zu beurteilen.
Das Masterstudium Wirtschaftsinformatik wird mit einer Masterprüfung abgeschlossen.
Die Masterprüfung besteht aus zwei Teilen: Der erste Teil der Masterprüfung besteht aus der erfolgreichen Absolvierung der Pflicht- und Wahlfächer gem. der §§ 6 und 7.
Der zweite Teil der Masterprüfung (1 ECTS) ist eine mündliche Gesamtprüfung über das Fach, dem das Thema der Masterarbeit zuzuordnen ist, einschließlich einer Disputation dieser Arbeit, sowie über eine weitere Spezialkompetenz aus Wirtschaftsinformatik, Wirtschaftswissenschaften (außer "Ausgewählte Themen der Wirtschaftswissenschaften") oder Informatik (außer "Ausgewählte Themen der Informatik"). Jedes Prüfungsfach muss mindestens im Ausmaß von 12 ECTS absolviert worden sein, wobei dazu auch Lehrveranstaltungen des Mastercurriculums miteingerechnet werden, die bereits im Bachelorstudium gewählt wurden. Ist das Thema der Masterarbeit einer Spezialkompetenz der Wirtschaftsinformatik zuzuordnen, kann auch ein Kernfach der Wirtschaftsinformatik (Information Engineering, Software Engineering, Data & Knowledge Engineering, Communications Engineering) als zweites Prüfungsfach gewählt werden. Soll das Studium mit einem Studienschwerpunkt abgeschlossen werden, gilt zusätzlich: Prüfungsfächer sind Spezialkompetenzen aus Wirtschaftsinformatik oder die "Spezialkompetenz Informatik – Studienschwerpunkt" oder die "Spezialkompetenz Wirtschaftswissenschaften - Studienschwerpunkt". Umfasst der Studienschwerpunkt eine Spezialkompetenz Wirtschaftswissenschaften oder Informatik im Ausmaß von 18 ECTS oder mehr, ist diese als zweites Prüfungsfach zu wählen.
Der Prüfungsstoff ergibt sich aus dem Themengebiet der gewählten Masterarbeit und den Inhalten der in den gewählten Prüfungsfächern absolvierten Lehrveranstaltungen.
Voraussetzung für die Zulassung zum zweiten Teil der Masterprüfung ist die positive Absolvierung des ersten Teils sowie die positive Beurteilung der Masterarbeit, des Masterarbeitsseminars sowie der Freien Studienleistungen.
Der zweite Teil der Masterprüfung wird gemeinsam von zwei Prüfer/inne/n jeweils für das Fach ihrer Lehrbefugnis abgehalten und mit einer gemeinsamen Note beurteilt. Für die Prüfungsbefugnis gilt § 30 Satzungsteil Studienrecht der Johannes Kepler Universität Linz. Der/die erste Prüfer/in ist der/die Betreuer/in der Masterarbeit.
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