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Detailinformationen |
Anmeldevoraussetzungen |
KS Grundlagen in Tax Management
oder Zulassung zum Masterstudium Steuerrecht und Steuermanagement und Absolvierung des KS Grundlagen in Tax Management und des IK Steuerliche Gewinnermittlung (4 ECTS)
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Quellcurriculum |
Masterstudium Finance and Accounting 2024W |
Ziele |
Die Studierenden sollen die Grundzüge des internationalen Steuerrechts sowie typische Fragestellungen des nationalen Außensteuerrechts sowie des DBA-Rechts verstehen und in die Lage versetzt werden, typische internationale Steuersachverhalte strukturiert – und unter Zuhilfenahme der einschlägigen Arbeitsbehelfe – zu lösen.
Zum Erreichen dieses Lernzieles sollen die Studierenden anhand von Praxisbeispielen aktuelle Themen im Bereich des internationalen Steuerrechts sowie des nationalen Außensteuerrechts und des DBA-Rechts bearbeiten und zu den Terminen des Intensivierungskurses vorbereiten.
Sie werden dadurch in die Lage versetzt, die steuerlichen Konsequenzen grenzüberschreitender Tätigkeiten zu verstehen bzw international tätige Unternehmen bei der steuereffizienten Strukturierung ihrer Auslandsinvestitionen zu unterstützen. Darüber hinaus sollen die Studierenden den Einfluss der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre auf die Konzernstrukturierung verstehen.
Learning Outcomes
- LO1: Die Studierenden sind in der Lage, typische internationale Steuersachverhalte (zB zur Besteuerung von Betriebsstätten, Immobilien, Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren, Zuwendungen von Privatstiftungen, Veräußerungsgewinnen, grenzüberschreitendem Mitarbeitereinsatz) auf Basis der Dreistufentechnik und unter Zugrundelegung der einschlägigen Bestimmungen des nationalen Außensteuerrechts sowie des jeweils anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommens zu lösen.
- LO2: Die Studierenden verstehen Systematik, Aufbau und Funktionsweise des OECD-Musterabkommens sowie der wichtigsten bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen.
- LO3: Die Studierenden kennen und verstehen die einschlägigen Verordnungen (DBA-Entlastungsverordnung, Zweitwohnsitzverordnung, Verordnung zu § 48 BAO) und BMF-Erlässe im Bereich des internationalen Steuerrechts und können diese auf praktische Beispiele anwenden.
- LO4: Die Studierenden verstehen die Steuerpflichtigen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Entlastung von Abzug-/Quellensteuern (zB auf Basis einschlägiger bilateraler DBAs bzw der innerstaatlichen Umsetzung der Mutter-Tochter-RL sowie der Zinsen-/Lizenzgebühren-RL).
- LO5: Die Studierenden sind in der Lage, die aktuellen gesetzlichen Regelungen selbständig auf ihnen bisher unbekannte Sachverhalte des internationalen Steuerrechts anzuwenden, um potenzielle Steuerrisiken bei typischen grenzüberschreitenden Sachverhalten zu erkennen und konkrete Handlungsempfehlungen für die Unternehmenspraxis abzuleiten.
- LO6: Die Studierenden können das erworbene Wissen an praktischen Beispielen, die von Steuerberatungskanzleien zur Verfügung gestellt werden, lösen.
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Lehrinhalte |
Der Kurs baut als Intensivierungskurs auf den Inhalten des Kurses „Grundlagen in Tax Management“ auf und erweitert die dort vermittelten Kompetenzen im Bereich des österreichischen Außensteuerrechts. Zudem erfolgt eine gemeinsame Erarbeitung der Grundlagen des Abkommensrechts (DBA-Recht). Durch Vorbereitung, Präsentation und gemeinsame Diskussion praxisorientierter Fallbeispiele erhalten die Studierenden eine Einführung in die Bearbeitung typischer internationaler Steuersachverhalte (zB zur Besteuerung von Betriebsstätten, Immobilien, Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren, Zuwendungen von Privatstiftungen, Veräußerungsgewinnen, grenzüberschreitendem Mitarbeitereinsatz).
Der Fokus der Fallbeispiele liegt dabei insbesondere auf folgenden Themenbereichen:
- Nationale Bestimmungen mit Auslandsbezug (österreichisches Außensteuerrecht),
- Internationales Abkommensrecht (Recht der Doppelbesteuerungsabkommen),
- Dreistufentechnik zur Lösung internationaler Steuerfälle,
- Erarbeitung und Diskussion der Systematik des OECD-Musterabkommens und der wichtigsten bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen,
- Verteilung der Besteuerungsrechte für verschiedene Einkunftsarten nach OECD-Musterabkommen sowie den wichtigsten bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen,
- Ertragsteuerlich relevante europarechtliche Bestimmungen (Grundfreiheiten und Sekundärrecht),
- Einführung in die wesentlichsten nationalen und internationalen Verrechnungspreisbestimmungen,
- Verständigungs- und Schiedsklauseln in bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen zur Vermeidung juristischer oder wirtschaftlicher Doppelbesteuerung.
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Beurteilungskriterien |
Das Erreichen der Learning Outcomes (LO) wird durch die selbstständige Anwendung der erworbenen Kompetenzen durch die Studierenden an für den jeweiligen Termin vorzubereitenden Fallbeispielen überprüft. Die Studierenden setzen dabei zur Lösung der praxisorientierten Fallbeispiele die aktuellen Gesetzestexte des Steuerrechts, das OECD-Musterabkommen bzw einschlägige bilaterale Doppelbesteuerungsabkommen sowie einschlägige Verordnungen, Erlässe, Kommentare und sonstige Arbeitsbehelfe (siehe Punkt „Arbeitsgrundlagen“) zum internationalen Steuerrecht ein. Die Vorbereitung der Fallbeispiele sowie die aktive Mitarbeit im Rahmen der Lehrveranstaltung fließt als Mitarbeitskomponente gesamthaft mit 41 % in die Gesamtbeurteilung ein. Durch Vorbereitung, Präsentation und gemeinsame Diskussion praxisorientierter Fallbeispiele des internationalen Steuerrechts können insbesondere die LO1 – LO5 erreicht werden.
Im Rahmen des Workshops bei einer Steuerberatungskanzlei können die Studierenden ihr erworbenes Wissen präsentieren und die zur Verfügung gestellten Praxisbeispiele lösen. Der Workshop gibt allen Studierenden ausreichend Gelegenheit, ihre Fähigkeiten und Lösungsvorschläge zu präsentieren. Die Teilnahme und aktive Mitarbeit am Workshop fließt als zusätzliche Mitarbeitskomponente zu 10 % in die Gesamtbeurteilung ein. Im Zuge des Workshops wird das LO6 in der Beurteilung abgebildet.
Das Erreichen der LO1 – LO5 wird zudem durch Abnahme einer schriftlichen Klausur sichergestellt. Die Klausur ist auf 90 Minuten angelegt und wird mit insgesamt 90 Punkten (die konzeptionell jeweils einer Bearbeitungsminute entsprechen) beurteilt.
Durch thematische Mischung der Beispiele, unterschiedliche Komplexität der relevanten Lösungsschritte und Vergabe von Teilpunkten können die ersten fünf LO in der Beurteilung abgebildet werden:
- LO1 und LO2: Lösung typischer internationaler Steuersachverhalte auf Basis der Dreistufentechnik und Verständnis der generellen Systematik / Funktionsweise des OECD-Musterabkommens (sowie der wichtigsten bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen)
- LO3 und LO4: Kenntnis und praxisbezogene Anwendung darüberhinausgehender. Bestimmungen des internationalen Steuerrechts (Verordnungen, Erlässe, EAS-Auskünfte, EU-Richtlinien etc.) sowie Lösung komplexer Fragestellungen auf Basis einschlägiger DBA-Kommentare.
- LO5: Erkennen potenzieller Steuerrisiken bei typischen grenzüberschreitenden Sachverhalten und Ableitung konkreter Handlungsempfehlungen für die Unternehmenspraxis.
Die Endnote setzt sich wie folgt zusammen:
- Vorbereitung der Fallbeispiele zu den IK-Terminen: 41 % (Mitarbeitskomponente)
- Teilnahme und aktive Mitarbeit am Workshop: 10 % (Mitarbeitskomponente)
- Schriftliche Klausur: 49 %
Punkte | Note |
= 00,0 – 50,0 % | Nicht Genügend |
> 50,0 – 65,0 % | Genügend |
> 65,0 – 80,0 % | Befriedigend |
> 80,0 – 92,5 % | Gut |
> 92,5 – 100 % | Sehr Gut |
Der positive Abschluss des IK Internationale Steuerplanung erfordert zusätzlich eine – isoliert betrachtet – positive Bewertung der schriftlichen Klausur (>50% der Klausurpunkte).
Feedback-Kultur
Die Studierenden erhalten (zwingendes) Feedback durch Beurteilung der schriftlichen Klausur, deren Ergebnis auch individuell mit der Lehrveranstaltungs-Leitung besprochen werden kann, und der Beurteilung der Mitarbeitskomponenten (Vorbereitung bzw Lösung der Fallbeispiele sowie Workshop). Darüber hinaus können die Studierenden in den Terminen des Intensivierungskurses (freiwilliges) Feedback durch Teilnahme an den Diskussionen und Beispiellösungen im Hörsaal erhalten.
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Lehrmethoden |
Die Studierenden verfügen bei Besuch dieser Lehrveranstaltung bereits über steuerliches Vorwissen in methodischer und inhaltlicher Hinsicht. Im Vordergrund steht daher die praxisbezogene Vermittlung weiterer Inhalte und die Unterstützung der Studierenden bei der eigenständigen Anwendung dieses ergänzenden Wissens auf neue grenzüberschreitende Sachverhaltskonstellationen. Die Lehrmethoden umfassen daher im Wesentlichen:
- Vortrag zur strukturierten Lösung internationaler Steuersachverhalte auf Basis der Dreistufentechnik und Erklärung der einschlägigen steuerrechtlichen Grundlagen
- Ergänzung durch angeleitetes, selbständiges Literaturstudium der Studierenden
- Anwendung auf praxisnahe Konstellationen im Rahmen von in Hausarbeit vorzubereitenden und anschließend gemeinsam aufgelösten und diskutierten Übungsbeispielen
- Diskussion vertiefender und unklarer Fragestellungen im Hörsaal
- Workshop: Im Rahmen eines Workshops bei einer Steuerberatungskanzlei werden die erworbenen Kenntnisse mit praktischen Problemen des Wirtschaftslebens verknüpft und versucht, die von den Kanzleien zur Verfügung gestellten Praxisbeispiele zu lösen.
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Abhaltungssprache |
Deutsch |
Literatur |
Arbeitsgrundlagen
- Kodizes: Kodex Steuergesetze (in aktueller Auflage)
Enthält OECD-MA, DBA Österreich-Deutschland sowie einschlägige Bestimmungen des österreichischen Außensteuerrechts (insb §§ 98 – 102 EStG) (verpflichtend)
- Kodex Doppelbesteuerungsabkommen (in aktueller Fassung)
Liste der aktuell von Österreich abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen ist alternativ auch über die Homepage des BMF abrufbar: https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/internationales-steuerrecht/doppelbesteuerungsabkommen/dba-liste.html (optional)
Arbeitsgrundlagen (Fortsetzung)
- OECD-Musterkommentar 2017 („Model Tax Convention on Income and on Capital”)
Abrufbar auf der Homepage der OECD unter (Lesezugriff): https://read.oecd-ilibrary.org/taxation/model-tax-convention-on-income-and-on-capital-condensed-version-2017_mtc_cond-2017-en#page1
zB Aigner/Kofler/Tumpel (Hrsg), DBA-Kommentar, 2. Auflage, 2019
- Erlässe der österreichischen Finanzverwaltung, insbesondere Einkommensteuerrichtlinien 2000 und Körperschaftsteuerrichtlinien 2013 in der aktuellen Fassung
- EAS-Auskünfte (Express Antwort Service des BMF) https://findok.bmf.gv.at/
- Verrechnungspreisgrundsätze
OECD-Verrechnungspreisleitlinien für multinationale Unternehmen und Steuerverwaltungen
Abrufbar auf der Homepage der OECD unter (Lesezugriff): https://read.oecd-ilibrary.org/taxation/oecd-verrechnungspreisleitlinien-fur-multinationale-unternehmen-und-steuerverwaltungen-2022_148e4b28-de#page1
Alternativ abgedruckt im Kodex Verrechnungspreise – Internationales Steuerrecht, Band II (in aktueller Auflage)
Verrechnungspreisrichtlinien 2021 des österreichischen BMF
Abrufbar auf der Homepage der österreichischen Finanzverwaltung: https://findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/450cc0c6-d106-4f65-ba18-e3d0d33d2227/80297.1.1.pdf
Alternativ abgedruckt im Kodex Verrechnungspreise – Internationales Steuerrecht, Band II (in aktueller Auflage)
Aufrufbar in der Findok unter: https://findok.bmf.gv.at/
Alternativ abgedruckt im Kodex Doppelbesteuerungsabkommen, Band 1b
Basisliteratur
- Schmidjell-Dommes, Internationales Steuerrecht, 6.Auflage, Wien 2020 (Orac / Lexis Nexis)
- Gottholmseder/Schröger, Grundlagen der Verrechnungspreise, 1. Auflage, 2017 (Orac / Lexis Nexis)
Kursmaterialien
- Präsentationsfolien + Übungsbeispiele (werden via KUSSS zur Verfügung gestellt)
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Lehrinhalte wechselnd? |
Nein |
Sonstige Informationen |
Timeline
1. Einführung in das internationale Steuerrecht / Persönliche Steuerpflicht
- Zielsetzung des internationalen Steuerrechts (Sicherung nationaler Besteuerungsansprüche, Vermeidung von Doppelbesteuerung, Vermeidung von Nichtbesteuerung bzw Niedrigbesteuerung etc.),
- Persönliche Steuerpflicht (unbeschränkte Steuerpflicht / beschränkte Steuerpflicht) und Grundkonstellationen bei internationalen Steuerfällen,
- Zweitwohnsitz-VO
- Grundlagen des Abkommensrechts (Allgemeines, Anwendungsbereich, Verteilungsnormen, Methoden)
- Struktur von DBAs
- Dreistufentechnik zur Lösung internationaler Steuerfälle
2. DBA-Anwendbarkeit (Art 1 – 4 OECD-MA)
- persönlicher, sachlicher, räumlicher und zeitlicher Anwendungsbereich von DBAs
- DBA-rechtliche Ansässigkeit (Ansässigkeits- vs. Quellenstaat), Tie-Breaker Regelungen etc.
- Wirtschaftliche vs. juristische Doppelbesteuerung
3. Funktionsweise Verteilungsnormen in DBAs und Methodenartikel (Art 6 – 23 OECD-MA)
- Abkommensrechtliche Verteilungsnormen
- Methodenartikel zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
- Befreiungsmethode (unter Progressionsvorbehalt)
- Anrechnungsmethode / Anrechnungshöchstbetrag
- Unilaterale Entlastung auf Basis VO zu § 48 BAO („Doppelbesteuerungsverordnung“)
- Einzelfallbezogene (antragsbasierte) Entlastung auf Basis des § 48 Abs 5 BAO
4. DBA-rechtliche Behandlung von Unternehmensgewinnen (insb Art 5 iVm Art 7 OECD-MA)
- Innerstaatlicher und DBA-rechtlicher Betriebsstättenbegriff
- Feste Betriebsstätte (Art 5 Abs 1 OECD-MA)
- Bau-/Montagebetriebsstätte (Art 5 Abs 3 OECD-MA)
- Hilfsbetriebsstätte (Art 5 Abs 4 OECD-MA)
- Vertreterbetriebsstätte (Art 5 Abs 5 iVm Abs 6 OECD-MA)
- Behandlung von Betriebsstättenverlusten
5. DBA-rechtliche Behandlung von Passiveinkünften (insb Art 10 – 12 OECD-MA)
- Detaillierte Besprechung der Verteilungsnormen für Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren
- DBA-rechtliche Einordnung von Zuwendungen an Privatstiftungen
- Wechselwirkungen zwischen nationalem Außensteuerrecht und DBAs
- Anrechnungshöchstbetrag
- DBA-rechtliche Qualifikationskonflikte
- Innerstaatliche Abzugsbeschränkungen (zB Zinsschranke, Lizenzen)
6. Praxis-Workshop – „Internationale Besteuerungsfälle“
- Lösung konkreter Praxisbeispiele mithilfe der im IK gelernten „Tools“ in Kleingruppen und Präsentation der Ergebnisse
7. DBA-rechtliche Behandlung von Passiveinkünften (insb Art 10 – 12 OECD-MA)
- Detaillierte Besprechung der Verteilungsnormen für Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren
- DBA-rechtliche Einordnung von Zuwendungen an Privatstiftungen
- Wechselwirkungen zwischen nationalem Außensteuerrecht und DBAs
- Anrechnungshöchstbetrag
- DBA-rechtliche Qualifikationskonflikte
- Innerstaatliche Abzugsbeschränkungen (zB Zinsschranke, Lizenzen)
8. Internationaler Personaleinsatz (ins Art 15 OECD-MA)
- Verteilung von Besteuerungsrechten an Mitarbeiterbezügen / nSA-Einkünften
- Funktionsweise 183-Tage Regel („Monteurklausel“)
- Wirtschaftlicher Arbeitgeberbegriff in DBAs
- Abgrenzung Aktivleistung (Assistenzleistung) vs. Passivleistung (Arbeitskräfteüberlassung)
- Grenzgängerregelungen in DBAs
9. Abzugsteuern (insb § 98 iVm § 99 EStG)
- Katalog Abzugsteuern § 99 EStG
- KESt-Entlastung Österreich (auf Basis DBA bzw Mutter-/Tochter-RL)
- Quellensteuerentlastung auf Basis Zinsen-/Lizenzgebühren-RL (§ 99a EStG)
- Abzugsteuerentlastung auf Basis der anwendbaren DBAs
- Formvorschriften für Quellensteuerentlastungen (DBA-EVO)
10. Capital Gains / Gewinne aus Beteiligungsveräußerungen (insb Art 13 OECD-MA)
- Anknüpfungspunkte im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht (§ 98 EStG)
- DBA-rechtliche Behandlung von Gewinnen aus Beteiligungsveräußerung (Art 13 OECD-MA)
- Grundsätzliche Beteiligungsertragsbefreiung bei Veräußerungsgewinnen, Veräußerungsverlusten und sonstigen Wertänderungen aus internationalen Schachtelbeteiligungen / Option zur Steuerwirksamkeit nach § 10 Abs 3 KStG
- Wegzugsbesteuerung im betrieblichen (§ 6 Z 6 EStG) sowie privaten (§ 27 Abs 6 EStG) Bereich
11. Verrechnungspreise (insb § 6 Z 6 EStG iVm Art 7 bzw Art 9 OECD-MA)
- Nationale und internationale Rechtsgrundlagen
- Methoden der Verrechnungspreisermittlung
- Funktions- und Risikoanalyse, Unternehmenscharakterisierung
- High-Level Überblick zu Aufbau von Verrechnungspreissystemen
- Verrechnung von Dienstleistungen im Konzern
- Grundlagen Funktionsverlagerung bzw Funktionsabschmelzung (Exit Taxation)
- Streitbeilegungsmechanismen zur Vermeidung wirtschaftlicher Doppelbesteuerung (unilaterale Gegenberichtigung, Verständigungs-/Schiedsverfahren nach verschiedenen Rechtsgrundlagen)
- Unilaterale Entlastung nach § 48 Abs 5 BAO
- Advance Pricing Agreements (APAs) und Rulings (nach § 118 BAO)
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Äquivalenzen |
ist gemeinsam mit 979VTAXVU1K16: KS Vertiefung Unternehmensbesteuerung I - Betriebe (3 ECTS) ODER gemeinsam mit 979VTAXVU2K16: KS Vertiefung Unternehmensbesteuerung II - Kapitalanlagen (3 ECTS) äquivalent zu: 979FAESISPU11: IK Internationale Steuerplanung (6 ECTS)
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