(*)Es sind 6 ECTS der Fachsprache Englisch unter Berücksichtigung der Vorkenntnisse zu absolvieren.
Gemäß § 5 Absatz 6 des Studienplanes für das Masterstudium Soziologie gilt: Im Rahmen der Ergänzenden Wahlfächer kann im Fach "Ergänzende Fachsprache" die Fachsprache Englisch durch die Absolvierung von Lehrveranstaltungen einer anderen (Wirtschafts-)Sprache im selben ECTS-Umfang aus dem kostenpflichtigen Angebot des Zentrums für Fachsprachen ersetzt werden.
+ Lehrveranstaltungsprüfungen, die vor dem 1.10.2018 im Studienfach Ergänzende Fachsprache im Rahmen des Masterstudiums Soziologie positiv absolviert wurden und die gemäß des bisherigen Curriculums für das Masterstudium Soziologie in diesem Studienfach wählbar waren, gelten als Lehrveranstaltungsprüfungen im genannten Studienfach.
+ Studierende, die vor dem 1. Oktober 2024 im Rahmen der Ergänzenden Wahlfächer sämtliche Lehrveranstaltungsprüfungen im Fach "Ergänzende Fachsprache" positiv absolviert haben, sind berechtigt, das Fach nach den bis zum 30. September 2024 geltenden Regelungen abzuschließen.
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