Die Studierenden können in konkreten typischen Beispielsituationen die erlernten Rechtsgrundlagen anwenden (A2). Sie wissen, wie sie sich über aktuelle Rechtsvorschriften bei Bedarf informieren können und können die Informationsquellen benennen (K2).
Lehrinhalte
Anhand von konkreten Beispielen werden Problemfälle der ärztlichen Verschwiegenheitspflicht, der Zusammenarbeit zwischen den Gesundheitsberufen, der ärztlichen Aufklärungspflicht, des Unterbringungs- und Heimaufenthaltsrechts und der Patientenverfügung gelöst.
Beurteilungskriterien
Die Lehrveranstaltung hat immanenten Prüfungscharakter und es besteht Anwesenheitspflicht. Darüber hinaus ist eine Seminararbeit zu verfassen. Selbst bei begründetem Fernbleiben durch Genehmigung des/der Lehrveranstaltungsleiters/Lehrveranstaltungsleiterin ist jedenfalls eine Anwesenheit von mindestens 75% zu erbringen. Es obliegt dem/der Lehrveranstaltungsleiter/in, ob bei begründetem Fernbleiben zur positiven Absolvierung eine Ersatzleistung zu erbringen ist.