Wurde die Lehrveranstaltung "VU Wissenschaftliches Arbeiten in der Soziologie/Präsentation und Argumentation" im Umfang von 6 ECTS vor dem 1.10.2023 positiv absolviert, so kann das Fach mit dieser Lehrveranstaltung abgeschlossen werden (siehe § 12 Abs. 9 Z 2 des Curriculums).
Wird von diesem Recht nicht Gebrauch gemacht, so gilt mit dieser Lehrveranstaltung die Lehrveranstaltung "VU Wissenschaftliches Arbeiten in der Soziologie I/Präsentation und Argumentation" als absolviert, wobei der ECTS-Überschuss von 3 ECTS für freie Studienleistungen verwendet werden kann. Zusätzlich ist die Lehrveranstaltung "SE Wissenschaftliches Arbeiten in der Soziologie II/Konzeption wissenschaftlicher Arbeiten und Planung einer Bachelorarbeit" (3 ECTS) zu absolvieren."
Untergeordnete Studienfächer, Module und Lehrveranstaltungen