Die Studierenden verfügen über ein Grundverständnis über Grundstrukturen der Rechtsordnung und der rechtlichen Rahmenbedingungen der Wirtschaft. Sie sind für öffentlichrechtliche sowie privatrechtliche Fragen im Zusammenhang mit den zentralen Unternehmenslagen sensibilisiert. Sie besitzen Kenntnisse über die Durchsetzung von subjektiven Rechten mit Unternehmensbezug. Sie besitzen einen Überblick über wichtige Gebiete des Wirtschaftsverwaltungsrechts.
Lehrinhalte
Öffentliches Wirtschaftsrecht und Zivilrecht, soweit dieses für die Betriebswirtschaftslehre relevant ist.
Untergeordnete Studienfächer, Module und Lehrveranstaltungen