Detailinformationen |
Quellcurriculum |
Diplomstudium Rechtswissenschaften 2024W |
Ziele |
Die Studierenden sind in der Lage, Ungleichbehandlung besonders diskriminierungsgefährdeter Gruppen im Lichte formaler und materieller Gleichheit unter Einbeziehung aktueller Rechtsprechung zu beurteilen. Sie sind befähigt, Beschwerde- bzw Rechtfertigungsvorbringen in gerichtlichen Verfahren zu konzipieren.
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Lehrinhalte |
Reflexion der Möglichkeiten und Grenzen der Entdiskriminierung der Rechtsordnung durch die Rechtsprechung. Kritische Auseinandersetzung mit der einschlägigen Judikatur. Vermittlung der Grundkenntnisse der gleichheitsrechtlichen Dogmatik in Bezug auf formale und materielle Gleichheit. Anwendungsorientierte Bearbeitung von Diskriminierungsfällen.
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Beurteilungskriterien |
Diskussion und schriftliche Erarbeitung einer Aufgabenstellung
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Lehrmethoden |
Judikaturanalysen, Diskussion, Fertigkeitentraining durch die Konzeption von Beschwerdevorbringen und Stellungnahmen in Bezug auf Diskriminierungssachverhalte.
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Abhaltungssprache |
Deutsch |
Literatur |
Wird in der LVA bekanntgegeben.
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Lehrinhalte wechselnd? |
Nein |
Sonstige Informationen |
Die Lehrveranstaltung bildet im Ausmaß von 1,5 ECTS-Punkten einen Bestandteil des Fertigkeitentrainings im Sinne von § 3 des Curriculums.
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Äquivalenzen |
101FLGSAEJU12: PS Aktueller Stand der Entdiskriminierung in Judikatur und Lehre (1,5 ECTS) in Verbindung mit 101FLGSVMGV12: KO Vom formalen zum materiellen Gleichheitsverständnis (1,5 ECTS)
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