Die Studierenden sind in der Lage, ihre im Rahmen des Praktikums gemachten Erfahrungen methodisch korrekt einzuordnen, in Relation zu den Inhalten ihrer vorangehenden universitären Ausbildung zu setzen und aus rechtswissenschaftlicher Perspektive zu reflektieren.
Beurteilungskriterien
Die Beurteilung lautet auf „mit Erfolg teilgenommen“ oder „nicht mit Erfolg teilgenommen“. Die Beurteilung „mit Erfolg teilgenommen“ setzt voraus, dass der/die jeweilige Studierende bei mindestens 75% der abgehaltenen Einheiten anwesend war und sich entsprechend beteiligt hat.