Die Zulassung zum juristischen Praktikum setzt voraus, dass der*die Studierende alle Lehrveranstaltungen aus den in § 4 und § 5 des Curriculums geregelten Pflicht- und Wahlfächern erfolgreich absolviert und die Masterarbeit zur Beurteilung eingereicht hat.
Für Studierende, die das Diplomstudium der Rechtswissenschaften (UK 101) gemäß § 18 des diesbezüglichen Curriculums absolviert haben, gilt dies mit der Maßgabe, dass die Masterarbeit vor Antritt des Praktikums noch nicht zur Beurteilung eingereicht worden sein muss.
Die Pflichtfächer des § 4 lauten wie folgt: Zivilrecht und Zivilverfahrensrecht
Öffentliches Recht
Strafrecht und Strafprozessrecht
Interdisziplinäre Fallstudien
Wirtschaftsrecht (Europarecht, Unternehmensrecht, Arbeits- und Sozialrecht)
Gender, Diversity and Human Rights
Procedural Justice und Schlüsselkompetenzen
Für die Zulassung zum Praktikum im Rahmen der ordentlichen Gerichtsbarkeit muss das Wahlfach „Ordentliche Gerichtsbarkeit/Justiz“, für die Zulassung zum Praktikum bei einer Verwaltungsbehörde und/oder einem Verwaltungsgericht das Wahlfach „Verwaltung/Verwaltungsgerichtsbarkeit“ gewählt worden sein.
Ferner muss der*die Studierende vor der Zulassung zum juristischen Praktikum eine Lehrveranstaltung zur Vorbereitung auf das jeweilige Praktikum im Ausmaß von 3 ECTS-Anrechnungspunkten erfolgreich absolviert haben.
Während des juristischen Praktikums sind Begleitlehrveranstaltungen zum jeweiligen Praktikum im Ausmaß von 5 ECTS-Anrechnungspunkten zu absolvieren
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