Detailinformationen |
Quellcurriculum |
Masterstudium Rechtswissenschaften 2024W |
Ziele |
Die Studierenden verfügen über grundlegende Kenntnisse der Legistik, insbesondere in den Bereichen Gesetzessprache, Gesetzestechnik und formelle Gestaltung von Gesetzen; sie sind für aktuelle Fragen der Legistik sensibilisiert und können das erworbene Grundlagenwissens bei der Erarbeitung konkreter Gesetzestexte anwenden.
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Lehrinhalte |
Einführung in die Praxis der Legistik anhand konkreter Beispiele aus der geltenden Rechtsordnung bzw. Praxis; Organe der Gesetzgebung; Verfahren der Gesetzgebung; Rechtssprache; Rechtstechnik; formelle Gestaltung von Gesetzen („Legistische Richtlinien“); Gesetzesfolgenabschätzung und wirkungsorientierte Folgenabschätzung; Rechtsbereinigung und Wiederverlautbarung; Druckfehlerberichtigung; Notifikationsverfahren; Wirkungsorientierte Gesetzgebung; „Deregulierung“; Konsultationsmechanismus; „e-recht“; „better regulation“; „governance“; Legistik für und in Krisen- und Katastrophenfällen (Resilienz des Rechts); Zugänglichkeit des Rechts
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Beurteilungskriterien |
Lehrveranstaltungsprüfung. Die Beurteilung erfolgt nach Maßgabe einer für das Semester im Vorhinein fächerübergreifend abgestimmten und kundgemachten Gesamtplanung auf Grundlage von Klausuren, Hausübungen, automatisierten Computer-Tests, mündlichen Prüfungen und/oder Mitarbeit in der Lehrveranstaltung.
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Lehrinhalte wechselnd? |
Nein |