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Detailed information |
Original study plan |
Diploma programme Diploma programme Law 2024W |
Objectives |
The students are able to methodically and substantively solve cases by applying the knowledge acquired in the courses on Organisation and Administration of state I, Acts of State and Administration, Fundamental Rights I, Administrative procedure and jurisdiction of Public Law I, as well as the lecture on Selected aspects of substantive administrative law. They possess the ability to draft legal documents and legal opinions.
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Subject |
(*)Falllösung, Anfertigung von Schriftsätzen (Antrag, Bescheid, Verwaltungsgerichtliches Erkenntnis, Bescheid-, Maßnahmen- und Säumnisbeschwerde an das Verwaltungsgericht, Revision an den VwGH, Erkenntnisbeschwerde an den VfGH, Individualantrag auf Gesetzes-, Verordnungs- und Staatsvertragsprüfung an den VfGH, Rechtsgutachten.
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Criteria for evaluation |
(*)Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage schriftlicher Klausurarbeiten mit einer Dauer von jeweils 90 Minuten (gerechnet ab Bekanntgabe der Aufgabenstellung bis zur Abgabe der Prüfungsarbeit). Bei diesen Klausuren dürfen ausschließlich unkommentierte Gesetzestexte sowie Schriftsatzmuster als Hilfsmittel verwendet werden. Während des laufenden Semesters werden zwei Klausuren angeboten, bei denen maximal jeweils 50 Punkte vergeben werden. Das beste Ergebnis wird für die Beurteilung herangezogen. Durch erfolgreiche Teilnahme an den oben angeführten Kursen während des laufenden Semesters oder des vorangegangenen Semesters, soweit dieses ein Wintersemester ist, können 2 Zusatzpunkte pro Kurs erworben werden.
Bewertungsschema:
Mindestens 25,5 Punkte = mit Erfolg teilgenommen
Weniger als 25,5 Punkte = ohne Erfolg teilgenommen
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Methods |
(*)Gemeinsames Lösen von Beispielfällen und Erarbeiten von Schriftsätzen, Präsentation selbständig entwickelter Lösungen durch Studierende.
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Language |
German |
Study material |
(*) In der jeweils aktuellen Auflage:
- Medienkoffer Leit-Staudinger (Hrsg.), Verfassungsrecht und Verwaltungsrecht
oder
- Hauer, Gerichtsbarkeit öffentlichen Rechts
- Hauer, Staats- und Verwaltungshandeln
- Hengstschläger/ Leeb, Grundrechte
- Hengstschläger/ Leeb, Verwaltungsverfahrensrecht
- Janko, Staats- und Verwaltungsorganisation
- Leitl-Staudinger, Besonderes Verwaltungsrecht
- Hauer/ Metzler, Schriftsatzmuster Öffentliches Recht
- Madlsperger/ Strasser, Gesetzestexte Öffentliches Recht II
oder gleichwertige Studienliteratur
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Changing subject? |
No |
Further information |
(*)Die Arbeitsgemeinschaft soll begleitend zu den oben genannten Lehrveranstaltungen im ersten Studiensemester der Fächer Verfassungsrecht und Verwaltungsrecht absolviert werden.
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