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Detailinformationen |
Quellcurriculum |
Diplomstudium Rechtswissenschaften 2024W |
Ziele |
Die Studierenden sind in der Lage, Fälle unter vernetzter Anwendung des in den Kursen Staats- und Verwaltungsorganisation I, Staats- und Verwaltungshandeln, Grundrechte I, Verwaltungsverfahren und Gerichtsbarkeit öffentlichen Rechts I sowie der Vorlesung Besonderes Verwaltungsrecht begleitend erworbenen Wissens methodisch und inhaltlich richtig zu lösen. Sie besitzen die Fähigkeit, Schriftsätze und Rechtsgutachten anzufertigen.
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Lehrinhalte |
Falllösung, Anfertigung von Schriftsätzen (Antrag, Bescheid, Verwaltungsgerichtliches Erkenntnis, Bescheid-, Maßnahmen- und Säumnisbeschwerde an das Verwaltungsgericht, Revision an den VwGH, Erkenntnisbeschwerde an den VfGH, Individualantrag auf Gesetzes-, Verordnungs- und Staatsvertragsprüfung an den VfGH, Rechtsgutachten.
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Beurteilungskriterien |
Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage schriftlicher Klausurarbeiten mit einer Dauer von jeweils 90 Minuten (gerechnet ab Bekanntgabe der Aufgabenstellung bis zur Abgabe der Prüfungsarbeit). Bei diesen Klausuren dürfen ausschließlich unkommentierte Gesetzestexte sowie Schriftsatzmuster als Hilfsmittel verwendet werden. Während des laufenden Semesters werden zwei Klausuren angeboten, bei denen maximal jeweils 50 Punkte vergeben werden. Das beste Ergebnis wird für die Beurteilung herangezogen. Durch erfolgreiche Teilnahme an den oben angeführten Kursen während des laufenden Semesters oder des vorangegangenen Semesters, soweit dieses ein Wintersemester ist, können 2 Zusatzpunkte pro Kurs erworben werden.
Bewertungsschema:
Mindestens 25,5 Punkte = mit Erfolg teilgenommen
Weniger als 25,5 Punkte = ohne Erfolg teilgenommen
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Lehrmethoden |
Gemeinsames Lösen von Beispielfällen und Erarbeiten von Schriftsätzen, Präsentation selbständig entwickelter Lösungen durch Studierende.
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Abhaltungssprache |
Deutsch |
Literatur |
In der jeweils aktuellen Auflage:
- Medienkoffer Leit-Staudinger (Hrsg.), Verfassungsrecht und Verwaltungsrecht
oder
- Hauer, Gerichtsbarkeit öffentlichen Rechts
- Hauer, Staats- und Verwaltungshandeln
- Hengstschläger/ Leeb, Grundrechte
- Hengstschläger/ Leeb, Verwaltungsverfahrensrecht
- Janko, Staats- und Verwaltungsorganisation
- Leitl-Staudinger, Besonderes Verwaltungsrecht
- Hauer/ Metzler, Schriftsatzmuster Öffentliches Recht
- Madlsperger/ Strasser, Gesetzestexte Öffentliches Recht II
oder gleichwertige Studienliteratur
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Lehrinhalte wechselnd? |
Nein |
Sonstige Informationen |
Die Arbeitsgemeinschaft soll begleitend zu den oben genannten Lehrveranstaltungen im ersten Studiensemester der Fächer Verfassungsrecht und Verwaltungsrecht absolviert werden.
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