Detailinformationen |
Quellcurriculum |
Diplomstudium Rechtswissenschaften 2024W |
Ziele |
- Kenntnisse: Die Studierenden können die Prinzipien des Verfahrens außer Streitsachen benennen und kennen deren normativen Grundlagen. Sie können den Ablauf verschiedener außerstreitiger Verfahren skizzieren, verfahrensrechtliche Szenarien richtig einordnen und sich daraus ergebende Handlungsoptionen erkennen. Sie wissen über wesentliche Unterschiede zwischen streitigen und außerstreitigen Verfahren Bescheid.
- Fertigkeiten: Die Studierenden sind in der Lage, die erworbenen Kenntnisse zum Verfahren außer Streitsachen auf konkrete Fallbeispiele zu übertragen. Sie können unterschiedliche Strategien zur Streitbeilegung diskutieren und bewerten sowie für verschiedene Fallkonstellationen ein geeignetes Verfahren auswählen.
- Kompetenz: Die Studierenden sind in der Lage, Kurzfälle zum außerstreitigen Erkenntnisverfahren eigenständig zu lösen und für einfach gelagerte Sachverhalte Strategien zur Falllösung zu entwickeln.
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Lehrinhalte |
Der Kurs behandelt die Grundlagen des Verfahrens außer Streitsachen (Verfahrensgrundsätze, Zuständigkeit und Verfahrensablauf, Parteien und Vertretung, Beweisrecht und Entscheidungsfindung, Rechtsmittel und Rechtsbehelfe).
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Beurteilungskriterien |
Lehrveranstaltungsprüfung. Die Beurteilung „mit Erfolg teilgenommen“ oder „ohne Erfolg teilgenommen“ erfolgt auf Grundlage von Klausuren, schriftlichen (Online-)Tests, Hausübungen, mündlichen Prüfungen und/oder Mitarbeit in der Lehrveranstaltung. Die genauen Beurteilungskriterien werden zu Beginn der Lehrveranstaltung bekanntgegeben.
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Lehrmethoden |
Vortrag, interaktive bzw digitale Lehrelemente, Falllösung
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Abhaltungssprache |
Deutsch |
Literatur |
Die jeweils aktuelle Studienliteratur wird zu Beginn der Lehrveranstaltung bekanntgegeben. Multimedia-Studium: Medienkoffer Zivilverfahrensrecht
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Lehrinhalte wechselnd? |
Nein |
Sonstige Informationen |
Der positive Abschluss des Kurses wirkt sich positiv auf die Beurteilung der VU Zivilverfahrensrecht aus. Grundkenntnisse des Bürgerlichen Rechts (insbesondere aus dem Erb- und Familienrecht) werden vorausgesetzt.
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