Detailinformationen |
Quellcurriculum |
Diplomstudium Rechtswissenschaften 2024W |
Ziele |
- Kenntnisse: Die Studierenden haben grundlegende Kenntnisse vom internationalen und europäischen Zivilverfahrensrecht (Grundbegriffe, Zuständigkeit, Verfahren, Anerkennung und Vollstreckung) und können dessen Bedeutung für verschiedene Folgefragen (insbesondere im Hinblick auf die anwendbaren Kollisionsnormen) einordnen. Sie können zwischen internationalen, europäischen und autonomen Rechtsquellen differenzieren und kennen die jeweils einschlägigen Interpretationsmaximen.
- Fertigkeiten: Die Studierenden erkennen relevante grenzüberschreitende Sachverhaltselemente und können die sich daraus ergebenden Schlüsse für die Falllösung ziehen. Sie sind mit der typischen Struktur einschlägiger Rechtsakte vertraut und in der Lage, deren Besonderheiten im Vergleich zum nationalen Recht Rechnung zu tragen.
- Kompetenz: Die Studierenden sind in der Lage, Kurzfälle mit internationalen Bezügen eigenständig zu lösen und für einfach gelagerte Sachverhalte Strategien zur Falllösung zu entwickeln.
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Lehrinhalte |
Internationales Zivilverfahrensrecht (inklusive Exekutions- und Insolvenzverfahren)
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Beurteilungskriterien |
Lehrveranstaltungsprüfung. Die Beurteilung „mit Erfolg teilgenommen“ oder „ohne Erfolg teilgenommen“ erfolgt auf Grundlage von Klausuren, schriftlichen (Online-)Tests, Hausübungen, mündlichen Prüfungen und/oder Mitarbeit in der Lehrveranstaltung. Die genauen Beurteilungskriterien werden zu Beginn der Lehrveranstaltung bekanntgegeben.
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Lehrmethoden |
Vortrag, interaktive bzw digitale Lehrelemente, Falllösung
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Abhaltungssprache |
Deutsch, zum Teil auch auf Englisch |
Literatur |
Die jeweils aktuelle Studienliteratur wird zu Beginn der Lehrveranstaltung bekanntgegeben. Multimedia-Studium: Medienkoffer Zivilverfahrensrecht
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Lehrinhalte wechselnd? |
Nein |
Sonstige Informationen |
Der positive Abschluss des Kurses wirkt sich positiv auf die Beurteilung der VU Zivilverfahrensrecht aus. Grundkenntnisse des Bürgerlichen Rechts (insbesondere aus dem Schuld- und Sachenrecht) werden vorausgesetzt.
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