Detailinformationen |
Quellcurriculum |
Diplomstudium Rechtswissenschaften 2024W |
Ziele |
- Kenntnisse: Die Studierenden können die Prinzipien des Exekutionsverfahrens benennen und kennen deren normativen Grundlagen. Sie können den Ablauf eines Exekutionsverfahrens skizzieren, verfahrensrechtliche Szenarien richtig einordnen und sich daraus ergebende Handlungsoptionen erkennen. Sie sind mit den materiell-rechtlichen Zusammenhängen, den grundrechtlichen Implikationen und den Rechtsschutzmechanismen im Bereich der Einzelvollstreckung vertraut.
- Fertigkeiten: Die Studierenden sind in der Lage, die erworbenen Kenntnisse auf konkrete Fallbeispiele zu übertragen. Sie können unterschiedliche Strategien zur Durchsetzung von Rechten diskutieren und bewerten.
- Kompetenz: Die Studierenden sind in der Lage, Kurzfälle zum Exekutionsverfahren eigenständig zu lösen und für einfach gelagerte Sachverhalte Strategien zur Rechtsdurchsetzung zu entwickeln.
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Lehrinhalte |
Einführung und Grundlagen, Organe der Zwangsvollstreckung, Parteien und Verfahrensbeteiligte, Verfahrensgrundsätze; exekutionsrechtliche Klagen, Grundzüge verschiedener Exekutionsarten, einstweilige Verfügungen, Gläubigeranfechtung
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Beurteilungskriterien |
Lehrveranstaltungsprüfung. Die Beurteilung „mit Erfolg teilgenommen“ oder „ohne Erfolg teilgenommen“ erfolgt auf Grundlage von Klausuren, schriftlichen (Online-)Tests, Hausübungen, mündlichen Prüfungen und/oder Mitarbeit in der Lehrveranstaltung. Die genauen Beurteilungskriterien werden zu Beginn der Lehrveranstaltung bekanntgegeben.
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Lehrmethoden |
Vortrag, interaktive bzw digitale Lehrelemente, Falllösung
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Abhaltungssprache |
Deutsch |
Literatur |
Die jeweils aktuelle Studienliteratur wird zu Beginn der Lehrveranstaltung bekanntgegeben. Multimedia-Studium: Medienkoffer Zivilverfahrensrecht
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Lehrinhalte wechselnd? |
Nein |
Sonstige Informationen |
Der positive Abschluss des Kurses wirkt sich positiv auf die Beurteilung der VU Zivilverfahrensrecht aus. Grundkenntnisse des Bürgerlichen Rechts (insbesondere aus dem Schuld- und Sachenrecht) werden vorausgesetzt.
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