Die Studierenden erlangen Kenntnisse über das Fach Römisches Recht.
Lehrinhalte
Das Fach "Römisches Recht" besteht aus folgenden Lehrveranstaltungen: 1.VL Sachenrecht sowie Grundzüge des Personen- und Erbrechts (1 ECTS/2 SSt) 2.VL Obligationenrecht (1 ECTS/2 SSt)
Beurteilungskriterien
Die Fachprüfung ist mündlich abzulegen. Der Richtwert für die Dauer des Prüfungsgesprächs beträgt 20 Minuten.
Untergeordnete Studienfächer, Module und Lehrveranstaltungen