|
Detailinformationen |
Quellcurriculum |
Bachelorstudium Rechtswissenschaften 2024W |
Ziele |
Die Studierenden verstehen Grundlagen der systematischen Softwareentwicklung, insbesondere Anforderungsspezifikationen/-verhandlungen, Softwareentwicklungsprozesse und Softwareprojekte (vor allem wie und warum diese scheitern). Sie entwickeln Verständnis von Softwaresystemen und deren Entwicklung.
|
Lehrinhalte |
- Grundlagen des Software Engineering: Programmieren vs. Engineering; Softwarelebenszyklus und Prozessmodelle: Anforderungen, Architektur, Implementierung, Testen und Wartung; Ökonomische Aspekte und Management.
- Anforderungsspezifikation/-verhandlungen: Anforderungstypen, Stakeholder, Anforderungen erheben, verhandeln, validieren, dokumentieren, managen.
- Softwarearchitekturen und Modellierung: Aufbau und Struktur von Software, Soft-warearchitekturstile, Modellierung/UML.
- Softwareprojekte: Softwareprojektmanagement, Beispiele für gescheiterte Softwareprojekte (mit rechtlichen Konsequenzen).
- Softwareprozesse: Analyse und Verbesserung.
- Verständnis von Softwaresystemen/Programmen: Review/Zerlegung von (Open Source) Systemen und Erwerb von Basiskenntnissen der Programmierung anhand der Programmierung eines einfachen Computerspiels in Scratch/Python.
|
Beurteilungskriterien |
Lehrveranstaltungsprüfung. Die Beurteilung erfolgt nach Maßgabe einer für das Semester im Vorhinein fächerübergreifend abgestimmten und kundgemachten Gesamtplanung auf Grundlage von Klausuren, Hausübungen, automatisierten Computer-Tests, mündlichen Prüfungen und/oder Mitarbeit in der Lehrveranstaltung.
|
Lehrmethoden |
Präsentation anhand von Folien; teilweise Veranschaulichung durch Vorführungen und weiterführende Materialien (Videos); Übungen finden in Form von Gruppenübungen im Rahmen der Lehrveranstaltung statt oder werden zumindest darin begonnen (und im Nachgang, falls nötig, zu Hause finalisiert).
|
Literatur |
Die jeweils aktuelle Studienliteratur wird zu Beginn der Lehrveranstaltung bekanntgegeben.
|
Lehrinhalte wechselnd? |
Nein |
|