Detailinformationen |
Quellcurriculum |
Bachelorstudium Rechtswissenschaften 2024W |
Ziele |
Unternehmensrechtlicher Teil:
Die Studierenden verfügen über grundlegende Kenntnisse im Allgemeinen Unternehmensrecht und im Gesellschaftsrecht sowie über die methodischen Fertigkeiten, um auftretende materielle und verfahrensrechtliche Probleme im Unternehmens- und Gesellschaftsrecht zu bewältigen.
Steuerrechtlicher Teil:
Den Studierenden werden der Abgaben- und Steuerbegriff, die unionsrechtlichen und verfassungsrechtlichen Grundlagen des österreichischen Steuerrechts, das Steuerschuldverhältnis, die allgemeinen Bestimmungen des Abgabenverfahrensrechts sowie die Grundzüge der wichtigsten direkten Steuern, insbesondere der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer, vermittelt.
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Lehrinhalte |
Unternehmensrechtlicher Teil:
Grundprinzipien des Allgemeinen Unternehmensrechts und des Gesellschaftsrechts.
Steuerrechtlicher Teil:
Unionsrechtliche und verfassungsrechtliche Grundlagen des österreichischen Steuerrechts, allgemeine Bestimmungen des Abgabenverfahrensrechts, Grundlagen des Einkommensteuer- und des Körperschaftsteuerrechts.
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Beurteilungskriterien |
Lehrveranstaltungsprüfung. Die Beurteilung erfolgt nach Maßgabe einer für das Semester im Vorhinein fächerübergreifend abgestimmten und kundgemachten Gesamtplanung auf Grundlage von Klausuren, Hausübungen, automatisierten Computer-Tests, mündlichen Prüfungen und/oder Mitarbeit in der Lehrveranstaltung.
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Lehrmethoden |
Unternehmensrechtlicher Teil:
Praxisbasierter Vortrag mit integrierten Trainingselementen; Fallstudien und -bearbeitung.
Steuerrechtlicher Teil:
Die Lehrinhalte werden von den Lehrenden in Vortragsform vermittelt. Es wird dabei erwartet, dass die Studierenden die entsprechenden Kapitel aus der jeweils aktuellen Fassung des Lehrbuchs Kofler/Tumpel (Hrsg), Steuerrecht vorab durchgehen, um intensive Diskussionen im Rahmen der Vorlesung zu ermöglichen.
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Abhaltungssprache |
Deutsch |
Literatur |
Wird in der Lehrveranstaltung bekannt gegeben.
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Lehrinhalte wechselnd? |
Nein |