Die Studierenden verfügen über Grundkenntnisse des Straf- und Strafprozessrechts sowie der juristischen Falllösungskompetenz.
Beurteilungskriterien
Die Beurteilung lautet auf „mit Erfolg teilgenommen“ oder „nicht mit Erfolg teilgenommen“. Die Beurteilung „mit Erfolg teilgenommen“ setzt voraus, dass der/die jeweilige Studierende die parallel dazu abgehaltene kombinierte Lehrveranstaltung (VU) erfolgreich absolviert hat, bei mindestens 75% der abgehaltenen Einheiten anwesend war und sich an der Bewältigung der gestellten Aufgaben engagiert beteiligt hat. Dies gilt auch für den Fall, dass der/die Studierende an der Erfüllung dieser Mindestquote durch wichtige Gründe gehindert war.