Detailinformationen |
Anmeldevoraussetzungen |
VU Öffentliches Recht I, II und III sowie entweder VU Öffentliches Recht IV oder V
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Quellcurriculum |
Bachelorstudium Rechtswissenschaften 2024W |
Ziele |
Die Studierenden sind in der Lage, auf Grundlage des in den VU Öffentliches Recht I bis V erlernten und in der VU Öffentliches Recht VI vertieften Stoffes Fälle zu lösen sowie Schriftsätze (Antrag, Bescheid, Bescheidbeschwerde) zu verfassen.
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Lehrinhalte |
Die UE Prüfungsübung Öffentliches Recht dient der strukturierten Wissensüberprüfung. Sie findet in der zweiten Hälfte des Semesters statt.
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Beurteilungskriterien |
Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage schriftlicher Klausurarbeiten mit einer Dauer von jeweils 180 Minuten (gerechnet ab Bekanntgabe der Aufgabenstellung bis zur Abgabe der Prüfungsarbeit). Angeboten werden drei Klausuren (eine davon als Nachklausur am Ende der das Semester abschließenden Ferien), bei denen maximal jeweils 50 Punkte vergeben werden; die besten zwei Ergebnisse werden für die Beurteilung herangezogen.
Bewertungsschema: 86,5 bis 100 Punkte = SGT1; 74,5 bis 86 Punkte = GUT2; 62,5 bis 74 Punkte = BEF3; 50,5 bis 62 Punkte = GEN4; 50 und weniger Punkte = NGD5
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Lehrmethoden |
Zur Qualitätssicherung ist die Lehrveranstaltung von Personen, die gemäß § 30 Abs 1 ST-StR zur Abhaltung von Diplomprüfungen aus den Fächern Verfassungsrecht und Verwaltungsrecht berechtigt sind, abzuhalten.
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Abhaltungssprache |
Deutsch |
Literatur |
in der VL bekannt gegebene Literatur
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Lehrinhalte wechselnd? |
Nein |
Sonstige Informationen |
Durchführung als Blocklehrveranstaltung (in der zweiten Semesterhälfte)
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