(*)Die Gesamtprüfung Nervensystem und Sinnesorgane bezieht sich auf die Inhalte des Studienfachs Nervensystem und Sinnesorgane und umfasst folgende Fächer / Module / Lehrveranstaltungen:
- FACH: Erkrankungen der Augen
- FACH: Erkrankungen der Psyche und Psychosomatik
- FACH: Erkrankungen des HNO-Bereichs
- FACH: Erkrankungen des Nervensystems
- LV: PR Ärztliche Fähigkeiten und Fertigkeiten IV
Die Kompetenzen auf Level F (Famulaturreife) des Österreichischen Kompetenzlevelkatalogs für Ärztliche Fertigkeiten und die Inhalte der Lehrveranstaltungen PR Ärztliche Gesprächsführung und Untersuchungskurs III & IV, PR Ärztliche Fähigkeiten und Fertigkeiten I & II sind jedenfalls prüfungsrelevant.
Die Prüfung erfolgt durch einen Prüfungssenat, welche aus zwei Prüfer/inne/n besteht. Der/die erste Prüfer/in ist nach Maßgabe der Anordnung durch den/die Vizerektor/in für Lehre und Studierende ein/e Vertreter/in eines der folgenden Fächer:
- FACH: Erkrankungen der Augen
- FACH: Erkrankungen der Psyche und Psychosomatik
- FACH: Erkrankungen des HNO-Bereichs
- FACH: Erkrankungen des Nervensystems
Der/die zweite Prüfer/in hat insbesondere die Funktion, die Interdisziplinarität des Studiums sicherzustellen und muss nach Maßgabe der Anordnung durch den/die Vizerektor/in für Lehre und Studierende ein/e Vertreter/in aus den oben genannten Fächern oder ein/e Vertreter/in aus der LV PR Ärztliche Fähigkeiten und Fertigkeiten IV oder einem medizinischen Querschnittsfach (z.B. Pathologie, Pharmakologie, Radiologie, Labormedizin) sein. Ab der dritten Wiederholung der Gesamtprüfung Nervensystem und Sinnesorgane erfolgt die Prüfung durch drei Prüfer/innen, von denen zwei Prüfer/innen je eines der folgenden Fächer vertreten müssen:
- FACH: Erkrankungen der Augen
- FACH: Erkrankungen der Psyche und Psychosomatik
- FACH: Erkrankungen des HNO-Bereichs
- FACH: Erkrankungen des Nervensystems
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