Die Lehrveranstaltung hat immanenten Prüfungscharakter. Bei den Übungseinheiten besteht keine Anwesenheitspflicht. Bei der Stationenprüfung (OSCE und Fallbesprechung) besteht Anwesenheitspflicht.
Bei der Stationenprüfung handelt es sich um ist eine mündlich-praktische Prüfung, bei der die während der während der klinischen Ausbildung und der KPJ-Tertiale erworbenen klinisch-theoretischen und praktischen Fähigkeiten entsprechend dem Qualifikationsprofil bzw. sämtliche Fähigkeiten und Fertigkeiten des Österreichischen Kompetenzlevelkatalogs Stufen F, K und A in Form einer objektiven strukturierten klinischen Prüfung beurteilt werden.
Die Lehrveranstaltung gliedert sich in mehrere Stationen (maximal 5), an denen jeweils im Rahmen eines einzelnen Prüfungsvorgangs auf Basis einer Aufgabenstellung im Umfeld eines simulierten klinischen Settings (Demonstration an Modellen, Simulatoren und/oder Schauspielpatient*innen) und einer klinischen Fallvorstellung samt anschließender Diskussion die erforderlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten nachzuweisen sind.
Voraussetzung für eine positive Beurteilung ist die Abgabe aller Logbücher und aller Beurteilungsblätter vor Antritt zur Stationenprüfung, als auch die Teilnahme am PTM.
Die Prüfungszeit soll 20 Minuten pro Station nicht überschreiten.
Pro Station können 25 Punkte erreicht werden. Eine Station gilt als positiv absolviert, wenn mindestens 80% der Punkte erreicht werden (20 von 25).
Die Beurteilung der Stationenprüfung ergibt sich aus der Summe der an den einzelnen Stationen erreichten Punkte.
Insgesamt müssen 80% der Gesamtpunkte für eine positive Beurteilung der Lehrveranstaltung erreicht werden.
Ein positives Gesamtergebnis ist auch möglich, wenn bei einer einzigen Prüfungsstation nur 70% (17,5 von 25 Punkten) der Punkte erreicht werden, sofern die Gesamtpunktezahl aller Prüfungsstationen mindestens 80% der möglichen Punkte beträgt.
Die Lehrveranstaltung ist negativ zu beurteilen, wenn bei einer der Prüfungsstationen unter 70% der Punkte erreicht werden (<17,5 aus 25 Punkte), oder die Gesamtpunktezahl aller Prüfungsstationen unter 80% der möglichen Punkte liegt.
Wenn das Handeln des/der Studierenden im Zuge einer Prüfungsstation das Leib und Leben eines/einer Patient*in gefährden würden, dann gilt die Station als negativ absolviert.
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