Die Studierenden verfügen über Basiswissen zum Allgemeinen Teil des Strafrechts, zu spezifisch wirtschaftsstrafrechtlichen Delikten sowie zu Grundzügen von Strafprozessrecht und Sanktionenrecht.
Lehrinhalte
Vorsatz, Fahrlässigkeit und Beteiligung; ausgewählte Verletzungs-, Vermögens-, Beweismittel- und Bestechungsdelikte; Verbandsverantwortlichkeit; Grundzüge des Strafprozessrechts; Grundzüge des Sanktionenrechts.
Untergeordnete Studienfächer, Module und Lehrveranstaltungen