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[ 500OEWKREDK23 ] KS Wirtschaftsgrundrechte und Rechtsdurchsetzung

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Es ist eine neuere Version 2024W dieser LV im Curriculum Bachelorstudium Wirtschaftsrecht 2023W 2024W vorhanden.
Workload Ausbildungslevel Studienfachbereich VerantwortlicheR Semesterstunden Anbietende Uni
2 ECTS B2 - Bachelor 2. Jahr Rechtswissenschaften David Leeb 2 SSt Johannes Kepler Universität Linz
Detailinformationen
Quellcurriculum Bachelorstudium Wirtschaftsrecht 2023W 2023W
Ziele Die Studierenden verfügen, anhand praxisbezogener Beispiele des Wirtschaftsverwaltungsrechts, über vertiefte Kenntnisse des Verwaltungsverfahrensrechts vor Verwaltungsbehörden, des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens vor den Verwaltungsgerichten und des Verfahrens vor dem VwGH und dem VfGH (insbesondere im Bereich der Sonderverwaltungsgerichtsbarkeit sowie im Bereich der generellen Normenkontrolle). Sie verfügen weiters über ein fundiertes Wissen zu den allgemeinen Grundrechtslehren, kennen die zentralen Wirtschaftsgrundrechte und sind mit der Funktionsweise des Grundrechtsschutzes vertraut.
Lehrinhalte Die wesentlichen Rechtsgrundlagen für das Verfahren vor den Verwaltungsbehörden (insbesondere AVG), vor den Verwaltungsgerichten (VwGVG) und den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts (VfGG, VwGG). Aufbereitung und Erarbeitung verfahrensrechtlicher Themenstellungen anhand von zentralen Gebieten des Wirtschaftsverwaltungsrechts (zB Gewerberecht, Anlagenrecht, Bau- und Raumordnungsrecht).

Grundrechte der Wirtschaft (insbesondere Erwerbsfreiheit, Eigentumsfreiheit, Gleichheitssatz, Verfahrensgrundrechte) – Rechtsquellen und Funktionsweise sowie gerichtliche Durchsetzung.

Beurteilungskriterien Lehrveranstaltungsprüfung. Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage von Klausuren, Hausübungen, automatisierten Computer-Tests, mündlichen Prüfungen und/oder Mitarbeit in der Lehrveranstaltung.
Lehrmethoden Lehrvortrag, Diskussion, Fallbesprechung
Abhaltungssprache Deutsch
Literatur Wird in der Lehrveranstaltung bekannt gegeben.
Lehrinhalte wechselnd? Nein
Präsenzlehrveranstaltung
Teilungsziffer -
Zuteilungsverfahren Zuteilung nach Vorrangzahl