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Gesamtprüfung Organsysteme II

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Workload Ausbildungslevel Studienfachbereich Anbietende Uni
1 ECTS B2 - Bachelor 2. Jahr Humanmedizin Johannes Kepler Universität Linz
Detailinformationen
Anmeldevoraussetzungen
  • MODUL: Nervensystem,
  • MODUL: Haut und Sinnesorgane,
  • MODUL: Grundlagen des Alterns,
  • MODUL: Grundlagen der Arzneimitteltherapie II,
  • LV: KS Virtuelle Anatomie und Patho-Anatomie II,
  • LV: PR Virtuell-haptische Anatomie II,
  • LV: PR Mikroskopische Anatomie II,
  • LV: PR Ärztliche Gesprächsführung und Untersuchungskurs IV
  • LV: VU Makroskopische Anatomie
Quellcurriculum Bachelorstudium Humanmedizin 2023W
Beurteilungskriterien Die Gesamtprüfung Organsysteme II ist eine mündliche Prüfung mit praktischen Elementen, bei welcher der fachliche Überblick und die Beherrschung thematischer Zusammenhänge im Vordergrund stehen. Der Aufwand der Gesamtprüfung wird mit einem ECTS-Punkt bewertet, die Prüfungszeit soll 20 Minuten nicht überschreiten.

Für ein Bestehen der Gesamtprüfung muss jedes geprüfte Modul/ jede geprüfte Lehrveranstaltung positiv absolviert werden.

Beschreibung Die Gesamtprüfung Organsysteme II bezieht sich auf die Inhalte des Studienfachs Organsysteme II und umfasst folgende Module / Lehrveranstaltungen:

  • MODUL: Nervensystem,
  • MODUL: Haut und Sinnesorgane,
  • MODUL: Grundlagen des Alterns,
  • MODUL: Grundlagen der Arzneimitteltherapie II,
  • LV: KS Virtuelle Anatomie und Patho-Anatomie II,
  • LV: PR Virtuell-haptische Anatomie II,
  • LV: PR Mikroskopische Anatomie II,
  • LV: VU Makroskopische Anatomie,
  • LV: PR Ärztliche Gesprächsführung und Untersuchungskurs IV

Die Kompetenzen auf Level F (Famulaturreife) des Österreichischen Kompetenzlevelkatalogs für Ärztliche Fertigkeiten und die Inhalte der Lehrveranstaltung PR Ärztliche Gesprächsführung und Untersuchungskurs III sind jedenfalls prüfungsrelevant.

Die Prüfung erfolgt durch eine Prüfungskommission, welche aus zwei Prüfer/inne/n besteht. Der/die erste Prüfer/in ist nach Maßgabe der Anordnung durch den/die Vizerektor/in für Lehre und Studierende ein/e Vertreter/in eines der folgenden Module:

  • Nervensystem,
  • Haut und Sinnesorgane,
  • Grundlagen des Alterns,
  • Grundlagen der Arzneimitteltherapie II,

Der/die zweite Prüfer/in hat insbesondere die Funktion, die Interdisziplinarität des Studiums sicherzustellen und muss nach Maßgabe der Anordnung durch den/die Vizerektor/in für Lehre und Studierende ein/e Vertreter/in aus den oben genannten Modulen, der LV KS Virtuelle Anatomie und Patho-Anatomie II, der LV PR Virtuell-haptische Anatomie II, der LV PR Mikroskopische Anatomie II oder der LV PR Ärztliche Gesprächsführung und Untersuchungskurs IV sein.

Bei der dritten Wiederholung der Gesamtprüfung Organsysteme II erfolgt die Prüfung durch drei Prüfer/innen, von denen zwei Prüfer/innen je eines der folgenden Module vertreten müssen:

  • Nervensystem,
  • Haut und Sinnesorgane,
  • Grundlagen des Alterns,
  • Grundlagen der Arzneimitteltherapie II