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(*) Studierende, die vor Beginn des Wintersemesters 2016/17 zum Bachelorstudium Wirtschaftswissenschaften zugelassen waren und vor Beginn des WS 2016/17 bereits eine einschlägige Lehrveranstaltung in einem der Fächer „Erste Wirtschaftssprache“, „Zweite Wirtschaftssprache“ oder „Ergänzungsfach Wirtschaftssprache“ absolviert haben, haben das Recht, diese Fächer bis zum 30. September 2020 nach den bis 30. September 2016 geltenden Vorschriften abzuschließen.
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