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Detailinformationen |
Quellcurriculum |
Diplomstudium Rechtswissenschaften 2016W |
Ziele |
Die Studierenden verfügen über das unabdingbare Basiswissen sowie über die methodischen Grundfertigkeiten im Bereich des Öffentlichen Rechts; sie besitzen ein grundlegendes Verständnis für die öffentlich-rechtlichen Strukturen und Instrumente und sind in der Lage, einfache Fälle zu lösen und Schriftsätze (Antrag, Bescheid) zu formulieren.
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Lehrinhalte |
Der Kurs besteht aus den Kursteilen „Theorie“ sowie „Methodik“. Die beiden Kursteile bauen nicht aufeinander auf, sondern laufen eigenständig nebeneinander.
Im Kursteil „Theorie“ werden die Grundstrukturen des Öffentlichen Rechts, die im weiteren Studienverlauf im Rahmen der Fächer „Verfassungsrecht“ und „Verwaltungsrecht“ des 2. Studienabschnitts vertieft werden, erläutert; behandelt werden insbesondere Sinn und Funktion der Verfassung, die obersten Verfassungsprinzipien, die Typologie der Rechtsquellen, Grundfragen der Staats- und Verwaltungsorganisation, des Normenvollzugs, des Verwaltungsverfahrens sowie des Rechtsschutzsystems. Der Kursteil „Methodik“ hat die Technik der öffentlich-rechtlichen Falllösung einschließlich des Verfassens von Schriftsätzen (Antrag, Bescheid einer Verwaltungsbehörde) zum Gegenstand.
Die Lehrveranstaltung begleitet die Studierenden bei der Befassung mit der vorgesehenen Prüfungsliteratur. Sie zeigt darüber hinaus Zusammenhänge auf und verdeutlicht besonders schwer zu verstehende Problemfelder.
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Beurteilungskriterien |
Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage automatisierter Computer-Testungen. Während des laufenden Semesters werden fünf derartige Testungen angeboten, die aus jeweils fünf Fragen bestehen; die Bearbeitungsdauer pro Testung beträgt 12 Minuten. Die besten vier Ergebnisse werden für die Beurteilung herangezogen.
Bewertungsschema:
Teilnahme an mindestens vier Testungen und mehr als 10 Punkte erreicht = mit Erfolg teilgenommen
Teilnahme an weniger als vier Testungen und/oder höchstens 10 Punkte erreicht = ohne Erfolg teilgenommen
Studierende, die auf dieser Grundlage mit "ohne Erfolg teilgenommen" beurteilt wurden, haben das Recht, die Lehrveranstaltungsprüfung in dem auf die Lehrveranstaltung folgenden Semester bis zu viermal zu wiederholen. Jede Wiederholung erfolgt in Form einer automatisierten Computer-Testung über den gesamten Stoff der Lehrveranstaltung, die aus 20 Fragen besteht; die Bearbeitungsdauer beträgt 45 Minuten. Für die Beurteilung "mit Erfolg teilgenommen" müssen mehr als 10 Punkte erreicht werden.
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Lehrmethoden |
Vortrag
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Abhaltungssprache |
Deutsch |
Literatur |
In der jeweils aktuellen Auflage:
Medienkoffer Leitl-Staudinger, Öffentliches Recht I bzw
Leitl-Staudinger, Einführung ins öffentliche Recht; Hauer/Leitl-Staudinger, Einführung in die Falllösung; Raml, Gesetzestexte Öffentliches Recht I; Musterlösungen Öffentliches Recht I, Band XIV.
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Lehrinhalte wechselnd? |
Nein |
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