Detailinformationen |
Quellcurriculum |
Diplomstudium Rechtswissenschaften 2019W |
Ziele |
Die Studierenden besitzen ein grundlegendes Verständnis für die öffentlich-rechtlichen Strukturen und Instrumente, das über ein bloß „auswendig gelerntes“ Wissen deutlich hinausgeht. Sie sind in der Lage, (mitunter auch komplexere) Themen des Kurses zu diskutieren bzw zu erläutern.
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Lehrinhalte |
Die Arbeitsgemeinschaft widmet sich – anhand von Beispielen – ausgewählten Themen des Kurses Öffentliches Recht I. Damit unterstützt die Lehrveranstaltung die Studierenden beim Erarbeiten und Verstehen des Kursstoffes, ermöglicht aber auch die Schärfung kommunikativer und sozialer Fähigkeiten durch fachliche Diskussionen. Im Rahmen des Fertigkeitentrainings werden darüber hinaus auch andere juristische Kernkompetenzen – wie die Fähigkeit zum Lesen und Verstehen von Rechtsvorschriften, zum Entwickeln und Präsentieren von rechtlichen Argumenten und Überlegungen in Wort und Schrift oder zum korrekten Zitieren von Normen – besonders gefördert; eine verpflichtende RIS-Schulung vermittelt zudem einen Einstieg in den effizienten Umgang mit juristischen Datenbanken. Durch die Teilnahme an Klausuren können die Studierenden ihren eigenen Studienfortschritt überprüfen.
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Beurteilungskriterien |
Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage schriftlicher Klausurarbeiten mit einer Dauer von jeweils 90 Minuten (gerechnet ab Bekanntgabe der Aufgabenstellung bis zur Abgabe der Prüfungsarbeit). Angeboten werden vier Klausuren (eine davon als Nachklausur am Ende der das Semester abschließenden Ferien), bei denen maximal jeweils 50 Punkte vergeben werden; die besten drei Ergebnisse werden für die Beurteilung herangezogen; für die Ausstellung eines Zeugnisses über die erfolgreiche Absolvierung der Arbeitsgemeinschaft ist - bei Erreichen der erforderlichen Punktezahl - die Teilnahme an zwei Klausuren hinreichend. Durch erfolgreiche Teilnahme am KS Öffentliches Recht I während des laufenden Semesters (nicht durch erfolgreiche Absolvierung einer Wiederholungsklausur im auf die Lehrveranstaltung folgenden Semester) können Studierende maximal fünf Zusatzpunkte erwerben. Wer bei den vier für die Beurteilung herangezogenen Testungen mehr als 10 und bis zu 12 Punkte erreicht, erhält 1 Zusatzpunkt; mehr als 12 und bis zu 14 erreichte Punkte bringen 2 Zusatzpunkte, mehr als 14 und bis zu 16 erreichte Punkte 3 Zusatzpunkte, mehr als 16 und bis zu 18 erreichte Punkte 4 Zusatzpunkte und mehr als 18 erreichte Punkte 5 Zusatzpunkte.
Bewertungsschema:
131,5 bis 150 Punkte = SGT1
112,5 bis 131 Punkte = GUT2
93,5 bis 112 Punkte = BEF3
75,5 bis 93 Punkte = GEN4
75 und weniger Punkte = NGD5
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Lehrmethoden |
Diskussion und gemeinsames Lösen von Beispielsfällen; Fertigkeitentraining
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Abhaltungssprache |
Deutsch |
Literatur |
In der jeweils aktuellen Auflage:
Medienkoffer Leitl-Staudinger, Öffentliches Recht I
Leitl-Staudinger, Einführung in das öffentliche Recht ;Raml, Gesetzestexte Öffentliches Recht I; Musterlösungen Öffentliches Recht I, Band XIV.
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Lehrinhalte wechselnd? |
Nein |
Sonstige Informationen |
Die Lehrveranstaltung bildet im Ausmaß von 1 ECTS-Punkt einen Bestandteil des Fertigkeitentrainings im Sinne von § 3 des Curriculums.
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Äquivalenzen |
ROERAGDI: AG Öffentliches Recht I (3 ECTS)
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