(*)Die Gesamtprüfung Medizinische Grundversorgung bezieht sich auf die Inhalte des Studienfachs Medizinische Grundversorgung und umfasst folgende Fächer / Module / Lehrveranstaltungen:
- FACH: Allgemeinmedizin
- FACH: Haut- und Geschlechtskrankheiten
- FACH: Nichtübertragbare Krankheiten/Einflüsse durch Umwelt und Gene
- LV: PR Ärztliche Fähigkeiten und Fertigkeiten V
Die Prüfung erfolgt durch einen Prüfungssenat, welche aus zwei Prüfer/inne/n besteht. Der/die erste Prüfer/in ist nach Maßgabe der Anordnung durch den/die Vizerektor/in für Lehre und Studierende ein/e Vertreter/in eines der folgenden Fächer:
- FACH: Allgemeinmedizin
- FACH: Haut- und Geschlechtskrankheiten
- FACH: Nichtübertragbare Krankheiten/Einflüsse durch Umwelt und Gene
Der/die zweite Prüfer/in hat insbesondere die Funktion, die Interdisziplinarität des Studiums sicherzustellen und muss nach Maßgabe der Anordnung durch den/die Vizerektor/in für Lehre und Studierende ein/e Vertreter/in aus den oben genannten Fächern oder ein/e Vertreter/in aus der LV PR Ärztliche Fähigkeiten und Fertigkeiten V oder einem medizinischen Querschnittsfach (z.B. Chirurgie, Pathologie, Pharmakologie) sein. Ab der dritten Wiederholung der Gesamtprüfung Medizinische Grundversorgung erfolgt die Prüfung durch drei Prüfer/innen, von denen zwei Prüfer/innen je eines der folgenden Fächer vertreten müssen:
- FACH: Allgemeinmedizin
- FACH: Haut- und Geschlechtskrankheiten
- FACH: Nichtübertragbare Krankheiten/Einflüsse durch Umwelt und Gene
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