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Detailinformationen |
Anmeldevoraussetzungen |
- MODUL: Bewegungsapparat,
- MODUL: Nervensystem,
- MODUL: Haut und Sinnesorgane,
- MODUL: Grundlagen des Alterns,
- MODUL: Grundlagen der Arzneimitteltherapie II,
- LV: KS Virtuelle Anatomie und Pathologie II,
- LV: PR Virtuell-haptische Anatomie II,
- LV: PR Ärztliche Gesprächsführung und Untersuchungskurs IV
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Quellcurriculum |
Bachelorstudium Humanmedizin 2020W |
Beurteilungskriterien |
Die Gesamtprüfung Organsysteme II ist eine mündliche Prüfung mit praktischen Elementen, bei welcher der fachliche Überblick und die Beherrschung thematischer Zusammenhänge im Vordergrund stehen. Der Aufwand der Gesamtprüfung wird mit einem ECTS-Punkt bewertet, die Prüfungszeit soll 20 Minuten nicht überschreiten.
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Beschreibung |
Die Gesamtprüfung Organsysteme II bezieht sich auf die Inhalte des Studienfachs Organsysteme II und umfasst folgende Module / Lehrveranstaltungen:
- MODUL: Bewegungsapparat,
- MODUL: Nervensystem,
- MODUL: Haut und Sinnesorgane,
- MODUL: Grundlagen des Alterns,
- MODUL: Grundlagen der Arzneimitteltherapie II,
- LV: KS Virtuelle Anatomie und Pathologie II,
- LV: PR Virtuell-haptische Anatomie II,
- LV: PR Ärztliche Gesprächsführung und Untersuchungskurs IV
Die Prüfung erfolgt durch eine Prüfungskommission, welche aus zwei Prüfer/inne/n besteht. Der/die erste Prüfer/in ist nach Maßgabe der Anordnung durch den/die Vizerektor/in für Lehre und Studierende ein/e Vertreter/in eines der folgenden Module:
- Bewegungsapparat,
- Nervensystem,
- Haut und Sinnesorgane,
- Grundlagen des Alterns,
- Grundlagen der Arzneimitteltherapie II
Der/die zweite Prüfer/in hat insbesondere die Funktion, die Interdisziplinarität des Studiums sicherzustellen und muss nach Maßgabe der Anordnung durch den/die Vizerektor/in für Lehre und Studierende ein/e Vertreter/in aus den oben genannten Modulen, der LV KS Virtuelle Anatomie und Pathologie II, der LV PR Virtuell-haptische Anatomie II oder der LV PR Ärztliche Gesprächsführung und Untersuchungskurs IV sein.
Bei der dritten Wiederholung der Gesamtprüfung Organsysteme II erfolgt die Prüfung durch drei Prüfer/innen, von denen zwei Prüfer/innen je eines der folgenden Module vertreten müssen:
- Bewegungsapparat,
- Nervensystem,
- Haut und Sinnesorgane,
- Grundlagen des Alterns,
- Grundlagen der Arzneimitteltherapie II
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