| Detailinformationen | 
                    
                                
                    
                      | Quellcurriculum | 
                      Diplomstudium Rechtswissenschaften 2016W | 
                    
                      
                    
                      | Ziele | 
                      Die Studierenden erlangen Kenntnis des in den Rechtswissenschaften allgemein einschlägigen Fachvokabulars sowie die Fähigkeit, sich schriftlich und mündlich in englischer Fachsprache auszudrücken
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                      | Lehrinhalte | 
                      Erstellung von Motivationsschreiben, Zusammenfassungen juristischer Texte („executive summaries“), kritische Bewertung von Medienbeträgen über juristische Inhalte, Argumentieren in kontradiktorischer Diskussion, Kurzpräsentationen vor Publikum, Fachvokabluar
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                      | Beurteilungskriterien | 
                      Die Beurteilung erfolgt im Präsenzstudium aufgrund der Anwesenheit und Mitarbeit.
 Mind. 75% Anwesenheit und Mitarbeit - „mit Erfolg teilgenommen“
Anwesenheit unter 75% oder keine Mitarbeit - „ohne Erfolg teilgenommen“
 
Besonderheiten des Multimediastudiums werden zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben. 
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                      | Lehrmethoden | 
                      Vortrag, Diskussion, Gruppenarbeiten, Präsentationen
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                      | Abhaltungssprache | 
                      Englisch | 
                    
                      
                    
                      | Literatur | 
                      In der Lehrveranstaltung zur Verfügung gestellte Kursmaterialien.
In der jeweils aktuellen Fassung:
- Wiebalck/ Norman/ von Zedtwitz/ Walsh, The Legal English Manual: Handbook of Legal Terms and Practical Scenarios for Written and Spoken Legal Language.
 - Ergänzendes Nachschlagewerk: Ingels, Legal English communication skills : introduction to writing skills and vocabulary acquisition for the legal profession
 
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                      | Lehrinhalte wechselnd? | 
                      Nein | 
                    
                                        
                      | Sonstige Informationen | 
                      Die Lehrveranstaltung bildet in ihrer Gesamtheit einen Bestandteil des Fertigkeitentrainings im Sinne von § 3 des Curriculums.
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