(*)- Zwei schriftliche Klausurarbeiten (maximal 50 Punkte je Klausur):
Gegenstand der 1. Klausur (Stoff des Öffentlichen Rechts, insbesondere des Öffentlichen Wirtschaftsrechts) sind der Inhalt des Kurses und ein Überblick über die Gesetze des Öffentlichen Wirtschaftsrechts. Die Studierenden weisen ihre Kenntnisse durch die Beantwortung der im Studienbuch vorgegebenen Fragen mit „ja“ oder „nein“ nach. Der Überblick über die Gesetze des Öffentlichen Rechts wird durch Fragen zu diesen Gesetzen überprüft. Es dürfen nur unkommentierte Gesetzestexte verwendet werden.
Gegenstand der 2. Klausur (Rechtsdatenbank): Die Studierenden beantworten unbekannte Rechtsfragen anhand unbekannter Rechtsvorschriften der Gesetze des Öffentlichen Wirtschaftsrechts durch Recherche im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS). Die Prüfungsarbeit findet am PC in den PC-Räumen der Universität statt.
- Die Lehrveranstaltungsprüfung ist positiv, wenn wenigstens 52 Punkte aus diesen zwei Klausuren erreicht werden.
|