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[ 101BUER12 ] Studienfach Bürgerliches Recht

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Es ist eine neuere Version 2024W dieses Fachs/Moduls im Curriculum Diplomstudium Rechtswissenschaften 2024W vorhanden.
Workload Form der Prüfung Ausbildungslevel Studienfachbereich VerantwortlicheR Anbietende Uni
28 ECTS Selbständige Fachprüfung D - Diplom Rechtswissenschaften Christian Holzner Johannes Kepler Universität Linz
Detailinformationen
Anmeldevoraussetzungen erfolgreiche Absolvierung der UE Bürgerliches Recht
Quellcurriculum Diplomstudium Rechtswissenschaften 2017W
Ziele Die Studierenden erlangen Kenntnisse über das Fach Bürgerliches Recht.
Lehrinhalte Das Fach "Bürgerliches Recht" besteht aus folgenden Lehrveranstaltungen:

  1. KS Schuldrecht Allgemeiner Teil (3 ECTS/3 SSt)
  2. KS Schuldrecht Vertragliche Schuldverhältnisse (2 ECTS/2 SSt)
  3. KS Schuldrecht Gesetzliche Schuldverhältnisse (3 ECTS/3 SSt)
  4. KS Sachenrecht (3 ECTS/3 SSt)
  5. VL Familienrecht (1 ECTS/2 SSt)
  6. VL Erbrecht (1 ECTS/2 SSt)
  7. VL Internationales Privatrecht (0,5 ECTS/1 SSt)
  8. AG Bürgerliches Recht (3 ECTS/ 2 SSt)
  9. UE Bürgerliches Recht (8 ECTS/2 SSt)
Beurteilungskriterien Die Fachprüfung ist mündlich abzulegen. Sie umfasst den gesamten Stoff des Studienfachs Bürgerliches Recht. Der Richtwert für die Dauer des Prüfungsgesprächs beträgt 20 - 45 Minuten
Sonstige Informationen Übergangsbestimmungen zur ab 1.10.2016 geltenden Fassung:

§ 1. Für Studierende, die vor 1.3.2017 eine Übung aus dem Fach Bürgerliches Recht nach den bisher geltenden Vorschriften erfolgreich absolviert haben, gelten die neuen Vorschriften mit der Maßgabe, dass die Anmeldevoraussetzungen zur (mündlichen) Fachprüfung aus Bürgerlichem Recht nicht nur durch die erfolgreiche Absolvierung der (neuen) UE Bürgerliches Recht, sondern auch durch eine bis 30.9.2017 erfolgreich abgelegte, den bisher geltenden Vorschriften entsprechende schriftliche Fachprüfung aus Bürgerlichem Recht erfüllt werden können.

§ 2. Um Studierenden die Erfüllung der in § 1 normierten alternativen Anmeldevoraussetzungen zur (mündlichen) Fachprüfung aus Bürgerlichem Recht zu ermöglichen, sind

1. im WS 2016/17 Übungen aus dem Fach Bürgerliches Recht nach den bisher geltenden Vorschriften; und
2. im Studienjahr 2016/17 zu allen sechs Rahmenterminen schriftliche Fachprüfungen aus Bürgerlichem Recht nach den bisher geltenden Vorschriften

anzubieten.

Untergeordnete Studienfächer, Module und Lehrveranstaltungen